Vorbereitung auf die Waffen MPU gem. §6 WaffG




Was unterscheidet eine waffenrechtliche MPU von einer  Führerschein-MPU?
Die waffenrechtliche MPU gem. § 6 Abs.2 + 3 Waffengesetz (WaffG) ist spezifisch auf den Umgang mit Waffen und Munition ausgerichtet, während die Führerschein-MPU die Fahreignung im Straßenverkehr überprüft. Beide MPUs haben unterschiedliche Anlässe, Inhalte und Zielsetzungen, aber beide dienen der Feststellung der persönlichen Eignung in einem bestimmten Kontext.
Der Umgang mit Waffen bedeutet eine besondere Verantwortung. Darum ist eine Waffen-MPU noch strenger, und ist eine gute Vorbereitung besonders wichtig.




Voraussetzungen für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen

Eine Erlaubnis für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen setzt voraus die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, den Nachweis der Sachkunde, eines Bedürfnisses, der sicheren Aufbewahrungsmöglichkeit und eine hinreichend hohe Haftpflichtversicherung (§4 Abs. 1 WaffG).
Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung 1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und 2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
glaubhaft gemacht sind (§8 WaffG).
Es müssen stets alle diese Merkmale des §4 Abs. 1 WaffG erfüllt sein. So kann z. B. unter den in  §5 Abs. 1 WaffG genannten Voraussetzungen die Zuverlässigkeit zu verneinen und deshalb der Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen zu verwehren sein, weil nach einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung noch nicht 10 Jahre verstrichen sind, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen des §4 Abs. 1 WaffG erfüllt sind.

Was beinhaltet eine waffenrechtliche MPU?

Die Waffen-MPU beinhaltet in der Regel ein Gutachtergespräch, psychologische Tests und je nach Fragestellung der Waffenbehörde auch eine medizinische Untersuchung.
Nach der waffenrechtlichen MPU wird über diese ein Gutachten erteilt.
Das Gutachten bewertet die persönliche Eignung des Betroffenen zum Umgang mit Waffen und Munition. Negative Feststellungen können zur Versagung der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Ein positives Gutachten ist die wichtigste Grundlage, um Zweifel an der Eignung auszuräumen und die Erteilung bzw. Erhaltung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu ermöglichen, soweit auch alle anderen Voraussetzungen des §4 Abs. 1 WaffG erfüllt sind.


Ich helfe Ihnen bei der Ausräumung von Eignungszweifeln bzw. der Wiederherstellung der Eignung wegen:

  • Alkohol
  • Drogen
  • Cannabis
  • Medikamentenabhängigkeit
  • beschränkte Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit
  • psychischer Erkrankungen
  • Fremd- oder Selbstgefährdung
  • für die Eignung erheblichen Eintragungen im Zentralregister
  • aggressiven Verhaltens
  • wiederholter Auffälligkeiten unsachgemäßem Umgang mit Waffen und Munition



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Warum lohnt sich eine Vorbereitung auf die Waffen-MPU?


Ich helfe Ihnen, die Hintergründe für das Verhalten, welches zu den Eignungszweifeln hinsichtlich des Umgangs mit Waffen und Munition laut Fragestellung der Waffenbehörde geführt hat, zu verstehen und aufzuarbeiten, sowie Ihre Eigenwahrnehmung zu stärken.
Neue Handlungsalternativen werden entwickelt und in angemessener Zeit gefestigt.

In einem simulierten Prüfungsgespräch wird geübt, die therapeutisch erreichte Aufarbeitung und gefestigte Verhaltensänderung dem eigenen Erleben entsprechend überzeugend darzulegen, die Gesprächsführung zu trainieren und mögliche Prüfungsängste abzubauen.

 

 

 



Was bringt Ihnen die Beratung und Therapie?

  • Vermittlung von Informationen
  • Hilfe beim Verstehen des Sachverhaltes
  • selbstkritische Einschätzung des früheren Fehlverhaltens
  • verbesserte Eigenwahrnehmung
  • Erwerb und Training von positiven Verhaltensalternativen
  • veränderte Lebenseinstellung
  • Absicherung zur Vermeidung von Rückfällen
  • Hilfe für das Bestehen der waffenrechtlichen MPU
  • faire Preise
  • kostenloses Vorgespräch
  • zum Abschluss der Vorbereitung Aushändigung einer schriftlichen   Bescheinigung anhand der Begutachtungskriterien oder einer Teilnahmebescheinigung
  • Verringerung von Reisekosten durch Onlinesitzungen
  • Beschränkung der Präsenzsitzungen auf das erforderliche Maß (soweit nicht mehr Präsenzsitzungen gewünscht werden)

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Vorlage der alkohol- und ggfs der Drogenrelvanten Laborwerte (Screening) bei Alkoholabhängigkeit oder Drogen Abstinenz spätestens ab Beginn der therapeutischen Maßnahme
  • Einverständniserklärung zur Akteneinsicht
  • Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzinformation


Methodik:

  • Einzelarbeit speziell auf Ihre individuellen Erfordernisse abgestimmt
  • Gestalttherapeutische Gespräche und Elemente der integrativen Atemtherapie zur Lösung von Verhaltensmustern





Bild von Sebastian Pociecha aus Unsplash



Was ist eine waffenrechtliche MPU, und wann wird sie angeordnet?


Bei der Waffen-MPU geht um die Überprüfung von Zweifeln an der persönlichen Eignung für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen und Munition.

Eine waffenrechtliche MPU (§6 Abs. 2+3 WaffG) wird unter Angabe der Gründe und Fragestellungen angeordnet, wenn erhebliche Zweifel bestehen an der persönlichen Eignung für den Umgang mit Waffen oder Munition (Abs. 2) sowie, wenn man das erste Mal eine erlaubnispflichtige großkalibrige Waffe beantragt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Abs. 3).

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig sind, abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind.

Zweifel an der persönlichen Eignung können z. B. entstehen, wenn Verstöße gegen das Waffengesetz, Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen, Aggressivität oder Gewaltbereitschaft, Depression, Wahn, mangelnde Impulskontrolle oder auch den ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition in Frage stellende körperliche Gebrechen bekannt werden.

Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben (waffenrechtliche MPU).
Eine Waffen-MPU wird nicht erst bei nachgewiesenen tatsächlichen Problemen angeordnet, sondern bereits dann, wenn die Behörde begründete Zweifel an der persönlichen Eignung hat.

Eine waffenrechtliche MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) nach § 6 Abs. 2 und 3 WaffG ist eine Begutachtung der persönlichen Eignung zum Umgang mit Waffen. Sie wird angeordnet, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung eines Waffenbesitzers oder -erwerbers bestehen.